Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen Druckschriften sowie Buchverkäufen
 
Mit Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Preisliste und die Geschäftsbedingungen des Verlages an. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.
 
1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden (Auftraggeber) in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Mit der Erteilung eines Anzeigen- oder Beilagenauftrages anerkennt der Auftraggeber die Preisliste und die Geschäftsbedingungen des Verlages.
 
2. Anzeigen sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
 
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
 
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtsplichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
 
5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch kurz vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
 
6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche  vom  Verlag  mit  dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht.
 
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen und sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmun- gen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Druckschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
 
8. Bei allen Aufträgen haftet der Auftraggeber für Weiterungen und Schädigungen, die sich für den Verlag, insbesondere auf Grund presse- rechtlicher Vorschritten, aus dem Inhalt der Anzeige ergeben können. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Inseration zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.
 
9. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifes.
 
10.Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
 
11. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung  sind  - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz  des  vorhersehbaren  Schadens  und  auf  das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz; letztere auch für etwa nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen.
Eine Hütung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kauleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.
Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
 
12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
 
13. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
 
14. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber innerhalb 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen und auf der Rechnung vermerkten, vom Stellen der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaiger Nachlaß für vorzeitige Zahlung wird nach der Preisliste gewährt.
Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlaß erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
 
15. Anzeigen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden Werbungsmittlern nicht provisioniert. Amtliche Bekanntmachungen, Anzeigen von Wohlfahrtsverbänden und Vereinen, Anzeigen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet werden Werbungsmittlern provisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden.
 
16. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.
 
17. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basissatz sowie Bearbeitungsgebühren in Höhe von 5,– Euro für jede Mahnung berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen  Vorauszahlung  verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenvertrages das Erscheinen weiterer Anzeigen, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich ofenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
 
18. Der Verlag liefert auf Wunsch mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
 
19. Kosten für die Anfertigung druckfähiger Vorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
 
20. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibbriefe und Eilsendungen auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
Die Eingänge auf Chiffreanzeigen  werden  in  der  Regel  zweimal auf dem Postweg zugestellt. Eingänge, die später als 3 Monate nach Erscheinen des Inserates den Verlag erreichen, bleiben ohne Berücksichtigung und werden vernichtet, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
 
21. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Plicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
 
22. Der Ausschluß von Mitbewerbern ist nicht möglich.
 
23. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige berechnet der Verlag die entstandenen Kosten.
 
24. Vertragsabschluss

Mit Absenden eines Bestell-Emails geben Sie eine verbindliche Bestellung der von Ihnen gewünschten Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach dem Absenden. Der Kaufvertrag kommt nicht mit der Auftragsbestätigung, sondern erst mit dem Versenden der Auslieferungsbestätigung oder mit der Lieferung der Waren zustande. Mit dem Absenden der Bestellung erklärt der Kunde, von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangt zu haben.
 
25. Preise
Für die Internet-Bestellung gelten die aufgeführten Preise am Tage der Bestellung. Für eventuelle Irrtümer oder Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Die gültige Mehrwertsteuer ist in den angegebenen Preisen enthalten. Erstbestellungen erhalten Sie gegen Vorkasse, ab Zweitbestellung erfolgt die Lieferung gegen Rechnung. Die Versandkosten innerhalb und außerhalb Deutschlands werden Ihnen in der Auftragsbestätigung mitgeteilt oder können vorher erfragt werden.
 
26. Lieferbedingungen
Die Bestellung wird innerhalb von 7 Werktagen ausgeliefert. Waren, die für den Kunden extra angefertigt werden müssen, können eine abweichende Lieferfrist aufweisen. Die Lieferzeit bei Zahlung per Vorkasse richtet sich nach dem Eingang des Geldes auf unserem Konto. Unsere Bankverbindung wird in der Bestätigungsmail mitgeteilt. Rückständige Ware wird schnellstmöglich nachgeliefert. Gelieferte Artikel können in Ausführung, Farbe und Größe geringfügig von den Angaben in der Artikelbeschreibung abweichen. Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich.
 
27. Widerruf
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn dem Kunden die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleich - artiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer  Informationsplichten  gemäß  Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Plichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
 
Verlag Dr. Frank GmbH, Ludwig-Jahn-Straße 2, 07545 Gera, E-mail: info@verlag-frank.de
 
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teil- weise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muß der Kunde uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muß der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Kunde hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung.
 
28. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
 
29. Datenschutz

Die Kundendaten werden in unserer Datenbank gespeichert. Die Informationen werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Sie haben die Möglichkeit, jederzeit und unentgeltlich Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten. Auf Verlangen werden Ihre Daten gelöscht oder berichtigt. Sie sind für Zwecke der Werbung bzw. Markt- oder Meinungsforschung gesperrt.
 
30. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.

Im Geschäftsverkehr mit Kauleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kauleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages bestimmt.
 
31. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 
 
Gültig ab 1. Januar 2016
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